Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Geschäfte werden ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen abgeschlossen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Vertragspartners gelten als abbedungen, auch im Falle, dass sich der Vertragspartner nicht ausdrücklich diesen Vertragsbedingungen unterwirft. Die Bedingungen gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen und künftigen Geschäften, selbst wenn sie im einzelnen Fall nicht ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfte werden nur mit Unternehmern im Sinne des UGB abgeschlossen.
Vertragspartner des Anbieters ist
CWS Hygiene Österreich GmbH (kurz „CLEAR+“)
Geschäftsbereich CLEAR+
Industriezentrum NÖ Süd, Straße 15, Objekt M42
2355 Wr. Neudorf
UID: ATU 19405702
E-Mail: info@clearplus.at
Stand: Jänner 2026
A. Kaufvertrag
A—l.
Bestellungen des Vertragspartners werden nur wirksam, wenn sie von CLEAR+ angenommen werden.
Der vereinbarte Preis umfasst keine Verpackungs- und Versandkosten. Transportkosten werden nach tatsächlichem Aufwand zzgl. Bearbeitungskosten verrechnet. Die Kaufpreise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
CLEAR+. ist berechtigt, den Auftrag in Teilleistungen zu erbringen, sowie Änderungen, die auf Grund technischer Gründe zweckmäßig sind und keine grundlegende Umgestaltung des Produktes bedeuten, ohne Zustimmung des Vertragspartners durchzuführen.
A-II.
Bei Bestellungen im Onlineshop gilt folgendes:
Die im Onlineshop enthaltenen Waren stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Es handelt sich dabei um eine Aufforderung zur Abgabe eines bindenden Angebots durch den Kunden. Mit der Abgabe der Bestellung durch Klicken auf den „Jetzt kaufen“-Button geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sobald die Bestellung bei uns eingelangt ist, erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung, die den Eingang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten anführt („Bestellbestätigung“). Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Angebots. Die Annahme durch uns und damit das Zustandekommen des Vertrages hängen von der gewählten Zahlungsart ab:
- Verwendung einer Kreditkarte als Zahlungsmittel erfolgt die Annahme entweder durch die Zusendung eines weiteren E-Mails mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder direkt durch Zusendung der bestellten Ware durch Übergabe der Ware an das Transportunternehmen. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt erst nach der Auftragsbestätigung oder der Übergabe der Ware an das Transportunternehmen.
- Verwendung des SEPA-Lastschriftmandates erfolgt die Annahme entweder durch die Zusendung eines weiteren E-Mails mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder direkt durch Zusendung der bestellten Ware durch Übergabe der Ware an das Transportunternehmen oder spätestens mit Versendung der Vorabinformationsmitteilung im Rahmen des SEPA-Verfahrens.
- Verwendung der Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ erfolgt die Annahme entweder durch die Zusendung eines weiteren E-Mails mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder direkt zur Zusendung der bestellten Ware durch Übergabe an das Transportunternehmen.
Über den Versand der Ware werden Sie unabhängig von der gewählten Zahlungsart, sobald die Ware von uns an das Transportunternehmen übergeben worden ist, in einem gesonderten E-Mail („Versandbestätigung“) informiert.
Sie können die Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingabe vor Klicken auf den „Jetzt kaufen“-Button jederzeit korrigieren, indem Sie die dafür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.
A—III.
Liefertermine sind für CLEAR+. nur bindend, wenn dies von CLEAR+. schriftlich bestätigt wurde.
Die Leistungsgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur/Frachtführer an den Vertragspartner
über: bei Lieferung der Ware durch CLEAR+. mit Ablieferung.
A—IV.
Für alle neuen Kaufartikel wird eine 12-monatige Garantie auf Ersatz von im normalen Gebrauch defekt gewordenen Teile gewährt. Ausgenommen davon sind jedenfalls Verschleißteile. Artikel der Marke CLEAR+- dürfen nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden, unsachgemäße Verwendung entbindet CWS Hygiene Österreich GmbH, Geschäftsbereich CLEAR+ von der Garantieleistung. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist wird einvernehmlich auf 12 Monate verkürzt.
A—V.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (auch der Verpackungs- und Versandkosten) im Eigentum von CLEAR+. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist dem Vertragspartner untersagt, die Ware weiterzugeben sowie diese zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verändern oder sonstige Handlungen und/oder Unterlassungen vorzunehmen, die das Befriedigungsrecht von CLEAR+. schmälern könnten.
Für den Fall der einvernehmlichen Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware wird vereinbart, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis direkt auf unser dem Vertragspartner bekanntes Bankkonto zu bezahlen hat.
Vereinbarungen mit dem Zweitkäufer können nur mit schriftlicher Genehmigung von CLEAR+. rechtswirksam erfolgen.
A—VI.
Der Vertragspartners ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und festgestellte Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken oder dies nach mündlichem Vorabhinweis unverzüglich in Textform per E-Mail an info@clearplus.at innerhalb einer Woche nachzuholen.
Bei nicht offensichtlichen Mängeln muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung schriftlich per E-Mail erfolgen.
Bei mangelhaft gelieferter Ware hat der Vertragspartner nur Anspruch auf kostenlose Verbesserung bzw. Ersatzlieferung. Der Vertragspartner verzichtet auf sein Preisminderungsrecht sowie auf jeden Schadenersatz einschließlich Mangelfolgeschäden, sowie auf Produkthaftungsansprüche für Sachschäden. Er ist verpflichtet, bei sonstigem Ausschluss jeder Gewährleistung alle übergebenen Gebrauchshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen die Stellungnahme von CLEAR+ einzuholen.
Das Recht des Kunden, den Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte gemäß § 934 ABGB gemäß § 351 UGB hiermit vertraglich ausgeschlossen.
Bei CLEAR+ einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinsenzinsen, dann auf Zinsen und Nebenspesen und letztlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.
A – VII.
Dem Kunden als Unternehmer steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ist der Anbieter bereit, dem Kunden pro Bestellung ein freiwilliges Rückgaberecht einzuräumen. Die Rückgabe muss binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem Sie oder ein von ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat erfolgen. Die Rückgabe ist ohne Angabe von Gründen möglich. Die Annahmeverweigerung stellt jedoch keine ordnungsgemäße Ausübung des Rückgaberechts dar.
Um das Rückgaberecht auszuüben, muss der Kunde die Ware sicher verpackt und auf seine Kosten frankiert an die nachstehend angegebene Anschrift senden oder überbegeben
Zur Wahrung der Rückgabefrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung der Rückgabe vor Ablauf der Rückgabefrist absenden.
Im Falle der Rückgabe trägt der Kunde alle Kosten der Rücksendung (Versand und ggf. Zoll).
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten, an folgende Anschrift zurückzusenden oder zu übergeben: CWS Hygiene Österreich GmbH, IZ NÖ Süd Str.15 Obj. M42, 2355 Wiener Neudorf. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Das vorbeschriebene Rückgaberecht steht dem Kunden nicht zu bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
B. Leihspendervertrag
B-I.
Die im Clear+ Leihspendervertrag festgelegten Hygienespender werden dem Vertragspartner durch die CWS Hygiene Österreich GmbH zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für Änderungen von Spenderfarbe bzw. Änderungen im Design wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Montage der Clear+ Hygienespender wird durch CWS Hygiene Österreich Gmbh ausgeführt und nach gültiger Preisliste zum Zeitpunkt der Montage dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt.
B-II.
Die Mindestlaufzeit des Clear+ Leihspendervertrages beträgt 1 Jahr.
B-III.
Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, die Clear+ Hygienespender während der Vertragslaufzeit sorgsam zu behandeln. Die Haftung von CWS Hygiene Österreich GmbH ist auf produktionsbedingte Fehler an den Clear+ Hygienespendern selbst beschränkt. Alle darüber hinausgehenden Schäden an den zur Verfügung gestellten Clear+ Hygienespendern und auch an deren Rechtsgütern des Vertragspartners trägt dieser selbst.
B-IV.
Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Vertragsnehmer die Clear+ Hygienespender ausschließlich mit Clear+ definierten Produkte der CWS Hygiene Österreich GmbH zu befüllen. Im Vertrag werden die Verbrauchsartikeln definiert und ein zu erreichender Jahresmindestumsatz an Verbrauchsmaterialien für 12 Monate vereinbart. Sollte der vereinbarte Jahresmindestumsatz mit dem Vertragsnehmer nicht erzielt werden wird der Differenzbetrag dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt. Der Jahresmindestumsatz an Verbrauchsmaterialien wird für den Zeitraum von 12 Monaten nach Montage definiert und dem tatsächlichen Umsatz der Verbrauchsmaterialien gegenübergestellt. Diese 12 Monatsbetrachtung wird in den Folgejahren bis zur Vertragsbeendigung weitergeführt. Sollte der Leihspendervertrag innerhalb der 12 Monaten Jahresmindestumsatz-betrachtung beendet werden wird der Mindestumsatz für den entsprechenden Anteil aliquot ermittelt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragsnehmers, ist die CWS Hygiene Österreich GmbH berechtigt die Spendersysteme unmittelbar zurückzunehmen oder dem Vertragsnehmer zum Zeitwert in Rechnung zu stellen. Die Demontagekosten werden nach gültiger Preisliste zum Zeitpunkt der Demontage dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt. Weiters werden dem Vertragsnehmer die Umsatzdifferenz zu dem vertraglich vereinbarten Jahresmindestumsatz der Entgang des Deckungsbetrages der nicht von CWS Hygiene Österreich GmbH bezogenen Verbrauchsmaterialien in Rechnung gestellt.
B-V.
Der Vertragsnehmer und CWS können den Clear+ Leihspendervertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 12 Monaten jederzeit zum Ende jedes Kalendermonats schriftlich kündigen. In diesem Fall hat CWS Hygiene Österreich GmbH das Recht, vom Vertragsnehmer entweder die Rückgabe des Leihspenders oder die Zahlung des Zeitwertes der Clear+ Hygienespender zu verlangen. Für den Fall der Rückgabe des Leihspenders behält sich CWS vor, Schadenersatz für eine allfällige über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehende Abnützung oder Beschädigung des Leihspenders geltend zu machen. Falls der Vertragspartner der Aufforderung zur Rückgabe des Leihspenders nicht binnen längstens 14 Tagen nachkommt, ist CWS berechtigt, den Zeitwert als Ersatz zu fordern.
C. Allgemeines
C-I.
Als Zahlungsziel werden 14 Kalendertage ab Rechnungslegung vereinbart (Einlagen auf dem Konto von CWS Hygiene Österreich/Geschäftsbereich CLEAR+ CWS Hygiene Österreich/Geschäftsbereich CLEAR+. ist berechtigt, Rechnungen bzw. Leistungsnachweise auch in elektronischer Form (allgemein bekannt als E-Billing) zu erstellen bzw. zu übermitteln. Mehrkosten in Höhe von € 3,-, die aus der Erstellung von Papierbelegen entstehen, trägt der Kunde.
Die Art der Bezahlung richtet sich nach der im Bestellprozess gewählten Zahlungsart.
C-II.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. verrechnet. Für notwendig gewordene Mahnschreiben werden pauschal € 8,- vereinbart.
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden das Rechnungen betreffend des Kauf-/Leihspendervertrages ausschließlich elektronisch erstellt (bekannt als „E-Billing“) und dem Vertragspartner auf die festgelegte E-Mail-Adresse übermittelt werden.
Bei einem Kauf im Onlineshop stellen wir die Rechnungen in elektronischer Form aus. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die Rechnungen an die im Bestellprozess festgelegte E-Mail-Adresse geschickt werden.
C-III.
Schriftform und Geheimhaltung
Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Wir sind berechtigt, unsere vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen.
Der Anbieter verpflichtet sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. Die Weitergabe nicht öffentlich bekannter Daten (z.B. Preiskonditionen, technische Unterlagen, grafische Darstellungen, 3D-Modelle etc.) berechtigt CLEAR+ zur Geltendmachung eines Pönales von € 1.500, -- pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
Nennung als Referenz
Der Anbieter stimmt der unentgeltlichen Nennung seines Namens bzw. seiner Firmenbezeichnung als Referenz auf der Website oder in sonstigen Unterlagen oder bei einer sonstigen außenwirksamen Kommunikation von CLEAR+. zu. Davon umfasst ist auch die unentgeltliche Verwendung des entsprechenden Firmenlogos.
Der Anbieter kann dieser Verwendung für die Zukunft jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen. Es besteht kein Anspruch auf Vernichtung bereits produzierten und/oder in Umlauf gebrachten Werbematerials.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist deutsch.
Das Liefergebiet beschränkt sich auf Österreich.
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Wien.
Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für 1010 Wien örtlich zuständig. CLEAR+ behält sich jedoch das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Anbieters zu klagen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gemäß Inhalt und Zweck möglichst nahekommt.
Datenschutz
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Sie stimmen gemäß § 174 Telekommunikationsgesetz 2021 zu, per E-Mail Werbeinformationen zu den von CLEAR+. angebotenen Dienstleistungen, Produkten und Kooperationen informiert zu werden. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch eine formlose Mitteilung an CWS Hygiene Österreich/Geschäftsbereich CLEAR+ per Post oder E-Mail (datenschutz-hy-at@cws.com) widerrufen.